FAQ - Häufig gestellte Fragen?

Nachstehend finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen
aus unseren verschiedenen Verwaltungsbereichen
IMMOVEWA GmbH

Häufig gestellte Fragen
von Vermietern & Eigentümern

Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer für Ihre erworbenen Wohnungseigentumsobjekte (Wohnung, Geschäft, Stellplatz, Kellerabteil, etc.) verantwortlich. Da Sie aber auch Miteigentumsanteile an den Allgemeinteilen der Liegenschaft erworben haben, sind Sie außerdem verpflichtet Schäden und Auffälligkeiten an Diesen unverzüglich der Hausverwaltung zu melden.
Wie bei allen Dingen im Leben richtet sich der Preis nach Ihren Ansprüchen. Abhängig von der Liegenschaftsgröße und den gewünschten Leistungen orientiert sich unser Verwaltungshonorar.
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) ist eine Eigentümerversammlung alle 2 Jahre gesetzlich vorgesehen. Liegen individuelle Vereinbarungen (Wohnungseigentumsvertrag oder Verwaltungsvereinbarung) vor, können Versammlungen auch in kürzeren Intervallen stattfinden.

Die Versammlungen werden mittels Protokoll dokumentiert und im Anschluss an die Eigentümer versendet.
Wir haben hierzu modernste klimatisierte Büroräumlichkeiten mit modernen Präsentationsequipment (Beamer, Leinwand, WLAN, etc.). Hier können Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern stattfinden. Die Nutzung unserer Räumlichkeiten ist im Rahmen von Eigentümerversammlungen für die Wohnungseigentumsgemeinschaft kostenfrei.

Auf Wunsch von Wohnungseigentumsgemeinschaften bzw. aus Kapazitätsgründen, organisieren wir auch gerne Ihre Versammlungen in anderen Veranstaltungsräumlichkeiten (Seminarräume, Restaurants, etc.)
Ihnen steht ein fix zugeteiltes Verwaltungsteam zur Verfügung. Dieses besteht aus einem Immobilienverwalter, einer Assistenz und einem Objektbuchhalter. Zudem können Sie sich stets an den zuständigen Teamleiter wenden. Außerhalb der Büroöffnungszeiten haben wir einen 24 Stunden-Notdienst (0664/6276200) der von eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird.
Die Abrechnung muss gemäß Wohnungseigentumsgesetz bis zum 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Wir sind natürlich bemüht Ihre Jahresabrechnung so schnell wie möglich abzuwickeln
Regelmäßig und bei Notwendigkeit findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) um die Wünsche und Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen. Hierbei werden u.a. die Betriebskostenabrechnung und evtl. anfallende Instandhaltung- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen.
Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, sodass im Falle der Abrechnung mittels Lastschriftmandat ein neues Lastschriftmandat angelegt werden kann.
Steht ein Eigentümer- oder Mieterwechsel an, benötigen wir folgende Daten zu diesem Vorgang:

Namen und Vornamen des neuen Mieters/Eigentümers
Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser
Bei Verkauf / Übertragung der Wohnung benötigen wir einen Nachweis (z.B. Kaufurkunde, Auszug aus dem Kaufvertrag, etc.).
Was ist ein Notfall? Notfälle sind akute Notsituationen zum Beispiel Feuer, Rohrbruch, totaler Heizungsausfall in der Heizperiode, Gasaustritt / Gasgeruch oder Wasserschäden. Ein defekter Geschirrspüler oder Fragen zur Jahresabrechnung stellen keinen Notfall dar.

Bei einem Notfall wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Hauswart, notwendige Rettungs- oder Polizeistellen oder andere Notdienste und informieren Sie unsere Hausverwaltung. Telefonnummern zu Notfalldiensten finden Sie hier oder in der Aushangtafel in Ihrem Treppenhaus.

Bitte beachten Sie, dass bis zum Eintreffen eines Notdienstes schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen sind!

Beauftragen Sie für Standard-Instandsetzungsmaßnahmen keine kostenintensiven Notdienste. Gerne kümmern wir uns sehr gerne innerhalb unserer Bürozeiten um rasche Abhilfe bei Reparaturarbeiten.
IMMOVEWA GmbH

Häufig gestellte Fragen
von Mietern

Grundsätzlich sind Sie als Eigentümer für Ihre erworbenen Wohnungseigentumsobjekte (Wohnung, Geschäft, Stellplatz, Kellerabteil, etc.) verantwortlich. Da Sie aber auch Miteigentumsanteile an den Allgemeinteilen der Liegenschaft erworben haben, sind Sie außerdem verpflichtet Schäden und Auffälligkeiten an Diesen unverzüglich der Hausverwaltung zu melden.
Wie bei allen Dingen im Leben richtet sich der Preis nach Ihren Ansprüchen. Abhängig von der Liegenschaftsgröße und den gewünschten Leistungen orientiert sich unser Verwaltungshonorar.
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) ist eine Eigentümerversammlung alle 2 Jahre gesetzlich vorgesehen. Liegen individuelle Vereinbarungen (Wohnungseigentumsvertrag oder Verwaltungsvereinbarung) vor, können Versammlungen auch in kürzeren Intervallen stattfinden.

Die Versammlungen werden mittels Protokoll dokumentiert und im Anschluss an die Eigentümer versendet.
Wir haben hierzu modernste klimatisierte Büroräumlichkeiten mit modernen Präsentationsequipment (Beamer, Leinwand, WLAN, etc.). Hier können Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern stattfinden. Die Nutzung unserer Räumlichkeiten ist im Rahmen von Eigentümerversammlungen für die Wohnungseigentumsgemeinschaft kostenfrei.

Auf Wunsch von Wohnungseigentumsgemeinschaften bzw. aus Kapazitätsgründen, organisieren wir auch gerne Ihre Versammlungen in anderen Veranstaltungsräumlichkeiten (Seminarräume, Restaurants, etc.)
Ihnen steht ein fix zugeteiltes Verwaltungsteam zur Verfügung. Dieses besteht aus einem Immobilienverwalter, einer Assistenz und einem Objektbuchhalter. Zudem können Sie sich stets an den zuständigen Teamleiter wenden. Außerhalb der Büroöffnungszeiten haben wir einen 24 Stunden-Notdienst (???) der von eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird.
Die Abrechnung muss gemäß Wohnungseigentumsgesetz bis zum 30. Juni des Folgejahres vorliegen. Wir sind natürlich bemüht Ihre Jahresabrechnung so schnell wie möglich abzuwickeln
Regelmäßig und bei Notwendigkeit findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) um die Wünsche und Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen. Hierbei werden u.a. die Betriebskostenabrechnung und evtl. anfallende Instandhaltung- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen.
Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, sodass im Falle der Abrechnung mittels Lastschriftmandat ein neues Lastschriftmandat angelegt werden kann.
Steht ein Eigentümer- oder Mieterwechsel an, benötigen wir folgende Daten zu diesem Vorgang:

Namen und Vornamen des neuen Mieters/Eigentümers
Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser
Bei Verkauf / Übertragung der Wohnung benötigen wir einen Nachweis (z.B. Kaufurkunde, Auszug aus dem Kaufvertrag, etc.).
Was ist ein Notfall? Notfälle sind akute Notsituationen zum Beispiel Feuer, Rohrbruch, totaler Heizungsausfall in der Heizperiode, Gasaustritt / Gasgeruch oder Wasserschäden. Ein defekter Geschirrspüler oder Fragen zur Jahresabrechnung stellen keinen Notfall dar.

Bei einem Notfall wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Hauswart, notwendige Rettungs- oder Polizeistellen oder andere Notdienste und informieren Sie unsere Hausverwaltung. Telefonnummern zu Notfalldiensten finden Sie hier oder in der Aushangtafel in Ihrem Treppenhaus.

Bitte beachten Sie, dass bis zum Eintreffen eines Notdienstes schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen sind!

Beauftragen Sie für Standard-Instandsetzungsmaßnahmen keine kostenintensiven Notdienste. Gerne kümmern wir uns sehr gerne innerhalb unserer Bürozeiten um rasche Abhilfe bei Reparaturarbeiten.

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